Im Zulassungsverfahren der ZFU wird geprüft, ob das vom Anbieter angegebene Lehrgangsziel grundsätzlich erreichbar ist. Dabei werden Praxisbezug und Didaktik ebenso kontrolliert, wie das Konzept der pädagogischen Betreuung und der Lernkontrollen. Weiterhin prüft die ZFU, ob die Fernunterrichtsverträge und die Informationsmaterialien den Vorgaben im Fernunterrichtsschutzgesetz entsprechen. Wer einen staatlich zugelassenen Fernlehrgang belegt, hat viele Garantien und somit Sicherheit.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung
Diese zentrale Stelle entscheidet nicht nur über die erfolgreiche Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge, sondern überprüft auch deren Zulassungsvoraussetzung in einem dreijährigen Abstand. Die Überprüfung ist sehr wichtig, da ohne eine Zulassung Fernlehrgänge im Sinne des deutschen Gesetzes nicht vertrieben oder beworben werden dürfen, was jedoch nicht bedeutet, dass deren erfolgreicher Abschluss nicht anerkannt und der erworbene Titel nicht führbar wäre.
Informationen über alle zugelassenen Fernlehrgänge
Um auch Privatpersonen Auskunft geben zu können, führt das ZFU eine Liste aller Fernlehrinstitute mit weiteren aktuellen Informationen. Aus diesem Grund wird auch der „Ratgeber für Fernunterricht“ mit allgemeinen Auskünften für Interessente, inklusive eines verschlagworteten Verzeichnisses aller zugelassenen Fernlehrgänge, jährlich veröffentlicht. Da nun auch die Middlesex University im Register aufgenommen wurde, werden die Bachelor- und Masterstudiengänge, welche durch die KMU-Akademie organisiert und wirtschaftlich unterstützt werden, in diesem Ratgeber angeführt.