Hier ist Frau Petridis – Pierre unter anderem für das Buchhaltungsagenturgesetz, die Bundeshaushaltsverordnung, die Leistungsverrechnungsverordnung und die e-Rechnungsverordnung verantwortlich. Im thematischen Kontext des Haushaltsrechtes ist sie als Kommentatorin für den Manz-Verlag tätig.
Im Interview hat uns Frau Mag. Petridis – Pierre, MAS noch mehr über sich erzählt.
Frau Mag. Petridis – Pierre, wie sind Ihre ersten Erfahrungen im Rahmen Ihrer Dozententätigkeit?
„Meine ersten Erfahrungen als Dozentin sind positiv. Es freut mich, dass durch Online-Vorlesungen der Vortragenden, die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit zum Fernstudium erhalten und sich im Rahmen der Hausarbeiten mit einzelnen Themen tiefgehender beschäftigen können.“
Nach welchen Kriterien gestalten Sie Ihre Vorlesungen, was ist hier für Sie besonders wichtig?
„Bei der Vorlesung achte ich insbesondere auf einen Vortrag, der auch Beispiele aus der Praxis miteinbezieht. Die Vorlesungsunterlagen sollen klar und verständlich sein.“
Im Fernstudium ist der persönliche Kontakt zu den Studierenden naturgemäß weniger als bei Präsenzstudien. Wie nehmen Sie die Studierenden wahr?
„Der Kontakt zu den Studierenden erfolgt im Rahmen von Live-Modulsitzungen und der Beurteilung der Hausarbeit. In diesem Rahmen kann ich wahrnehmen, wie eingehend sich die Studierenden mit der Thematik beschäftigten. In der Beurteilung gibt es meist Lob und Anregungen zur Verbesserung der Arbeit.“
Die Vorlesungen werden virtuell vorgetragen, damit können die Studierenden zeit- und ortsunabhängig am Studienprogramm teilnehmen. Wie geht es Ihnen mit dieser Form des Fernunterrichts?
„Der virtuelle Unterricht ist gewöhnungsbedürftig, da man den Inhalt allein ohne Studierende vorträgt. Wenn man aber das Ziel im Auge behält, dass die Studierenden dadurch die Möglichkeit für Fernunterricht haben, bekommt ein solcher Unterricht absolut Sinn.“