Mögliche Studiengänge sind:
BSc (Bachelor of Science)
MBA (Master of Business Administration) – 14 Spezifikationen
MSc (Master of Science) – 2 Spezifikationen
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen.
Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt). Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.
Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Unsere Studiengänge werden im Rahmen der Bildungskarenz anerkannt.
Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen ECTS nachweisen können. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.
Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Nutzen Sie die Chance einer akademischen Ausbildung - einem Fernstudium, den Herausforderungen der Arbeitswelt gewachsen zu sein und Ihre Karriere selbst in die Hand zu nehmen.